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Aktuell

Zur Abstiimmung über das neue Spitalgesetz


Das Kantonsspital Laufen stellt sich hinter das neue Spitalgesetz des Kantons Basel-Landschaft, weil wir überzeugt sind, daß dieses Gesetz die beste Chance für eine erfolgreiche, langfristige Zukunft für das Spital in Laufen darstellt. Dieses Gesetz bringt die Ausrichtung auf die neue eidg. Spitalfinanzierung, indem der Kanton seine bisherigen vier Betriebe aus der kantonalen Verwaltung ausgliedert.

Die Verselbständigung soll in Form von zwei öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgen und zwar ein Unternehmen für die Psychiatrie Baselland und ein Unternehmen, das die Akutspitäler Bruderholz, Laufen und Liestal mit diesen drei Standorten umfaßt. Dieses Unternehmen wird unter dem Namen Kantonsspital Baselland etabliert werden.

Die wesentlichen Gründe für das Kantonsspital Laufen sind hier zusammengefaßt [1'689 KB] .

Artikel R. Mohler im Wochenblatt 04-01-2012 [1'689 KB]

Leserbrief a.NR Rudolf Imhof im Wochenblatt 11-01-2012 [176 KB]

Leserbrief LR G. Thüring im Wochenblatt 11-01-2012 [1'702 KB]

Artikel LR G. Thüring im Wochenblatt 22-12-2011 [948 KB]

Weitere Informationen

In dieser Rubrik verweise ich auf ausgewählte Informationen über das Kantonsspital Laufen.